Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Alle Aufträge für Bestellungen beim Depot der Firma dentaltrade GmbH werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller („Auftraggeber) und der Firma dentaltrade GmbH Depot („Auftragnehmer“) in Bezug auf alle Bestellungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abreden des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Die Parteien sind sich einig, dass die konkludente Aufhebung des Schriftlichkeitsgebotes durch mündliche Absprachen nicht stattfindet.
1.2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist. Darüber hinaus gelten diese AGB grundsätzlich nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
1.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von dem Auftragnehmer gelieferten Produkte durch dentaltrade GmbH vertrieben, nicht jedoch hergestellt werden.“
2. Vertragsschluss / Änderungsvorbehalt / Unterlagen
2.1 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag des Käufers schriftlich bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2.2 Warenlieferungen mit Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber den Produktbeschreibungen behält sich der Auftragnehmer vor, soweit der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.
2.3 Abbildungen, Zeichnungen und andere Dokumente jeglicher Art unterliegen ausnahmslos Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechten (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte).“
3. Preise / Zahlungsbedingungen
3.1. Die Berechnung der Waren erfolgt zu den am Tage der Bestellung laut Preisliste gültigen Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Schriftliche und mündliche Preisauskünfte sowie die Preisangaben im Webshop des Auftragnehmers beziehen sich auf die am Tage der Abfrage gültige Preisliste und sind unverbindlich.
3.3. Die Preisgestaltung des Auftragnehmers folgt der des jeweiligen Herstellers. Erhöht dieser die Preise, wird der Auftragnehmer die Preiserhöhung an seine Auftraggeber weitergeben.
3.4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte mit/wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ausschließlich befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.“
4. Lieferbedingungen
4.1. Der Versand erfolgt durch das dentaltrade GmbH Depot.
4.2. Der Versand innerhalb von Europa erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers oder über einen Abholauftrag durch eine telefonische Anmeldung bei dentaltrade. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung das Gelände des Auftragnehmers verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.“
5. Lieferzeit
5.1. Verbindliche Lieferfristen bzw. Liefertermine zwischen den Vertragsparteien sind ausgeschlossen. Angaben des Auftragnehmers dem Auftraggeber gegenüber – gleich, in welcher Form getätigt – sind in jedem Fall als unverbindliche Auskunft zu verstehen.
5.2. Sollte eine Ware aufgrund von höherer Gewalt oder Produktionseinstellung des Vorlieferanten nicht lieferbar sein, werden wir von der Lieferpflicht befreit, wenn die Umstände erst nach Vertragsschluss eintreten und von uns nicht zu vertreten sind. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und bereits erfolgte Zahlungen des Auftraggebers erstattet. Sollte ein Produkt aus den vorbezeichneten Gründen lediglich vorübergehend nicht lieferbar sein, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, gilt die Ware als nicht lieferbar.“
6. Gewährleistung
6.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen – ausgenommen verborgene Mängel – sind vom Auftraggeber innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach der Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
6.2. Soweit bei Auslieferung der Ware durch das Transportunternehmen an den Auftragnehmer ein Verlust oder eine Beschädigung des Liefergegenstandes für den Auftraggeber äußerlich erkennbar ist, ist es Sache des Käufers, den Verlust oder die Beschädigung von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen (Schadensanzeige) und den Auftragnehmer hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber den ursprünglich nicht äußerlich erkennbaren Verlust oder Schaden zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt.
6.3. Die Mängelansprüche, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise des Kunden entstehen, sind ausgeschlossen.
6.4. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an den Produkten in Abweichung zu unseren Verarbeitungs- und Verwendungshinweisen vorgenommen wurden oder Schäden durch Verwendung ungeeigneter Fremdmaterialien entstehen.
6.5. Der Auftragnehmer ist nach seiner Wahl zur bis zu zweifachen Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Wegekosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.6. Schlägt auch die zweite Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Rücktritt oder Minderung zu verlangen.“
7. Warenrückgabe / Umtausch / Erstattung
7.1. Der Auftraggeber hat unter Bedingungen, die nachfolgend genannt sind, das Recht, vom Kauf einer Ware zurückzutreten.
7.2. Ein Rücktritt wird grundsätzlich erst mit dem Empfang der Ware durch den Auftragnehmer wirksam.
7.3. Der Auftragnehmer erkennt einen Rücktritt vom Kauf steril verpackter Ware darüber hinaus nur dann als wirksam an, wenn Artikel noch originalverpackt und ungeöffnet zurückgegeben werden. Bei mit einem Haltbarkeitsdatum ausgewiesener Ware muss zudem zum Zeitpunkt der Rückgabe eine Haltbarkeit von mindestens zwölf (12) Monaten gegeben sein.
7.4. Eine Gutschrift gewährt der Auftragnehmer, wenn der Auftraggeber innerhalb von vier (4) Wochen ab Kauf von diesem wirksam zurücktritt; ein Umtausch gegen gleichartige Ware ist möglich, wenn der Auftraggeber innerhalb von sechs (6) Monaten ab Kauf von diesem wirksam zurücktritt.
7.5. In jedem Fall ist Voraussetzung für eine wirksame Warenrückgabe, Umtausch oder Erstattung, dass die betreffende Ware beim Auftragnehmer erworben wurde. Die Nachweispflicht hierüber liegt beim Auftraggeber und wird durch die Vorlage eines Lieferscheins oder einer Rechnung erfüllt, aus denen mindestens Kaufdatum und Artikelnummer der betreffenden Ware hervorgehen. Dieser Absatz gilt auch für den Fall einer Warenreklamation, die durch einen Mangel begründet ist.
7.6. Artikel, die als Angebotsware ausgewiesen sind, bleiben in jedem Fall vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
8. Allgemeine Haftung
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2. Absatz 1 gilt nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
8.4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.“
9. Nutzungsbedingungen Onlineshop
Der Auftragnehmer stellt einen Onlineshop bereit. Für dessen Nutzung gelten gesonderte Nutzungsbedingungen (https://dentaltrade-depot.de/nutzungsbedingungen/), die integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
10. Zahlung
10.1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber gegenüber Einzelrechnungen aus. Das Zahlungsziel beläuft sich auf einen Zeitraum von 30 Tagen.
10.2. Skontoabzüge, Rabatte und andere Nachlässe werden nicht gewährt.
10.3. Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
10.4. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.“
11. Abnahmeverpflichtung
11.1. Eine Bestellung ist ein verbindliches Angebot des Auftraggebers, welches als von uns angenommen gilt, wenn wir nicht innerhalb von 4 Werktagen das Angebot ablehnen. Die Annahme kann ferner entweder schriftlich, fernschriftlich, elektronisch oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber sowie durch Fakturierung des Auftrages erklärt werden.
11.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer von uns. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern, also bei Produkten, die wir selbst einkaufen und unverändert weiterverkaufen. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
11.3. Wir haften nicht für Fehler, die während eines Bestellvorgangs auftreten oder sich aus den Angaben des Auftraggebers ergeben.“
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. An sämtlichen gelieferten Waren wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung.
12.2. Der Auftraggeber darf die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Arbeiten nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits vorab mit dem Abschluss des Vertrages an den Auftragnehmer zur Sicherheit ab. Falls zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 Abs. 2 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Erwerber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder in sonstiger Weise verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, so hat er uns anteilig Miteigentum zu übertragen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent, so hat der Auftragnehmer Forderungen im Wert des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Auftraggeber zurück zu übertragen.“
13. Schlussbestimmungen
13.1. Gerichtsstand für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten ist der Geschäftssitz der dentaltrade GmbH, Grazer Straße 8, 28359 Bremen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz oder einem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der dentaltrade GmbH, Grazer Straße 8, 28359 Bremen Erfüllungsort.
13.4. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Auftraggebers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes nutzen und verarbeiten. Weiter Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://dentaltrade-depot.de/datenschutz/
13.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
Bremen, Mai 2020